Und schon wird es grundsätzlich. Die Grundsätze des Datenschutzes sind in Artikel 5 DSGVO geregelt. Dieser Beitrag behandelt die »Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten« Teil I – Die Grundsätze aus Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) DSGVO. Weiter geht es dann im Teil II (DSGVO-Praxiskurs #4) mit den Grundsätzen aus Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben d) bis e) und Absatz 2 DSGVO.
Dieser DSGVO-Praxiskurs besteht aus 2 Komponenten: Erläuterungsvideos auf YouTube (youtube.com/@DSGVO-Kurs/) und ergänzenden Kursmaterialien hier unter www.dsgvo-kursraum.de. Die Inhalte kosten kein Geld; Sie müssen sich lediglich zu meinem Newsletter anmelden: https://www.datenrecht.academy/newsletter/.
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