Und schon wird es grundsätzlich. Die Grundsätze des Datenschutzes sind in Artikel 5 DSGVO geregelt. Dieser Beitrag behandelt die »Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten«  Teil II – Die Grundsätze aus Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben d) bis f) und Absatz 2 DSGVO. Hier geht es zum entsprechenden Teil I.

Dieser DSGVO-Praxiskurs besteht aus 2 Komponenten: Erläuterungsvideos auf YouTube (youtube.com/@DSGVO-Kurs/) und ergänzenden Kursmaterialien hier unter www.dsgvo-kursraum.de. Die Inhalte kosten kein Geld; Sie müssen sich lediglich zu meinem Newsletter anmelden: https://www.datenrecht.academy/newsletter/.